Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine rasche Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen, die an der Durchsetzung der Verbraucherrechte beteiligt sind, ist entscheidend, damit das System zur Durchsetzung der Verbraucherrechte generell einheitlich und kohärent ist. Die Zusammenarbeit zwischen AS-Stellen und nationalen Behörden, die mit der Durchsetzung von Rechtsakten der Union über Verbraucherschutz betraut sind, sollte den Austausch von Informationen über Praktiken in spezifischen Wirtschaftssektoren, über die wiederholt Beschwerden von Verbrauchern eingegangen sind, wie etwa unlautere Geschäftspraktiken oder missbräuchliche Klauseln, umfassen. Da AS-Stellen nicht befugt sind, zu entscheiden, ob eine in Verbraucherbeschwerden beschriebene Praktik eine unlautere Geschäftspraktik darstellt, muss klargestellt werden, dass ein solcher Informationsaustausch nur potenziell unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Klauseln betreffen kann.
Diese Kooperation umfasst insbesondere den Austausch von Informationen über Geschäftspraktiken in spezifischen Wirtschaftssektoren, über die wiederholt…
Eine enge Zusammenarbeit zwischen AS-Stellen und nationalen Behörden sollte die wirksame Anwendung von Rechtsakten der Union im Bereich des Verbraucherschutzes…
Die Befassung einer AS-Stelle mit einer Streitigkeit hindert weder den Verbraucher daran, die Angelegenheit einer anderen Stelle wie einem Verbraucherverband…
Die AS-Kontaktstellen sollten Verbrauchern, die beabsichtigen, eine AS-Stelle mit einer grenzübergreifenden Streitigkeit zu befassen, auf Anfrage Unterstützung…
Es ist von entscheidender Bedeutung, soweit es als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung erforderlich ist, dass die Mitgliedstaaten einander…
Die Durchsetzungsbehörden sollten miteinander zusammenarbeiten, indem sie Amtshilfeersuchen stellen. In diesen Ersuchen sollte angegeben werden, welche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.