Erwägungsgrund 1 32025L0050
Die Gewährleistung einer gerechten Besteuerung im Binnenmarkt und das reibungslose Funktionieren der Kapitalmarktunion gehören zu den zentralen politischen Prioritäten der Union. In diesem Zusammenhang ist die Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen bei gleichzeitiger Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuermissbrauch von entscheidender Bedeutung. Solche Hindernisse bestehen beispielsweise, wenn ineffiziente und unverhältnismäßig aufwendige Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern auf Dividenden- oder Zinserträge für öffentlich gehandelte Aktien oder Anleihen, die an gebietsfremde Anleger geleistet werden, vorliegen. Darüber hinaus hat sich der aktuelle Stand in einigen Fällen als unzureichend erwiesen, was die Vorbeugung wiederkehrender Risiken von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung angeht — wie zahlreiche Fälle von mehrfachen Steuerrückforderungen und Betrug durch Dividendenarbitrage oder Dividenden-Stripping (Cum/Ex und Cum/Cum) zeigen. Daher sollen die Quellensteuerverfahren mit dieser Richtlinie effizienter gestaltet sowie gegen das Risiko von Steuerbetrug und Steuermissbrauch gestärkt werden.