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Die zertifizierten Finanzintermediäre stellen die folgenden Informationen im entsprechenden XML-Format zur Verfügung: Art der Informationen Spezifikation A. Informationen zu der die Informationen übermittelnden Person · Name des zertifizierten Finanzintermediärs oder, sofern anwendbar, der für die Quellensteuer zuständigen Stelle Europäische einheitliche Kennung (EUID), Rechtsträgerkennung (LEI) oder alternative Kennung Offizielle Anschrift Andere relevante Daten Vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene Steuer-Identifikationsnummer (TIN), sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN E-Mail-Adresse und Telefonnummer Angabe, ob die Informationen gemäß Artikel 10 Absatz 3 bereitgestellt werden Identifikation des Finanzintermediärs, bei dem es sich nicht um einen zertifizierten Finanzintermediär handelt (Name und EUID, LEI oder alternative Kennung) B. Informationen zum Empfänger der Dividenden- oder Zinszahlung · Identifikation des Finanzintermediärs oder des Endanlegers, der die Dividenden- oder Zinszahlung erhält Kommt die Meldeoption nach Artikel 10 Absatz 4 zur Anwendung, so gilt Folgendes: Die für die Quellensteuer zuständige Stelle oder der benannte zertifizierte Finanzintermediär ist verpflichtet, die Informationen über den Endanleger, der die Dividenden- oder Zinszahlung erhält, zu melden Natürliche Person Name, vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN, Geburtsdatum, Anschrift Rechtsträger Name, vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN, Anschrift, LEI, sofern anwendbar, EUID, sofern anwendbar In Ermangelung einer Identifikationsnummer, Rechtsform und Datum der Gründung Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit (auszufüllen, wenn die Person in Abschnitt A der zertifizierte Finanzintermediär des eingetragenen Eigentümers ist) eTRC-Überprüfungscode oder die Informationen, die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b genannt sind, sofern anwendbar Name des Landes der steuerlichen Ansässigkeit Nummer des Depotkontos Nummer des Kontos, auf dem die Wertpapiere vom Finanzintermediär/Anleger, der die Zahlung erhält, gehalten werden Kontoart Die Kontoart gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und sonstige Konten: A — Eigenkonto (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt) B — Allgemeines Konto Dritter (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters für Rechnung von Kunden geführt) C — Einzelkonto eines Dritten (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters im Namen eines Kunden geführt) D — Detail-Registerkonto eines allgemeinen Kontos Dritter (Wertpapiere eines Kunden, die in einem allgemeinen Konto Dritter enthalten sind, das von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt wird) E — Gesamtkonto Dritter, außer B F — Einzelkonto eines Wertpapierinhabers, außer D oder C G — Sonstige Kontoart C. Informationen zu demjenigen, von dem die Dividenden- oder Zinszahlung ausgeht · Identifikation des Finanzintermediärs, von dem der Meldende die Dividenden- oder Zinszahlung erhält Kommt die Meldeoption nach Artikel 10 Absatz 4 zur Anwendung, so gilt Folgendes: Abschnitt C enthält Informationen zu jedem zertifizierten Finanzintermediär, der Teil der Wertpapier-Zahlungskette ist. Diese Informationen beziehen sich auf die fortlaufende Zahlungskette von Finanzintermediären. Juristische Person Name, LEI, vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN, Anschrift, EUID, sofern anwendbar Nummer des Depotkontos Nummer des Kontos, auf dem die Wertpapiere vom Finanzintermediär, von dem die Zahlung ausgeht, gehalten wurden Kontoart Die Kontoart gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und sonstige Konten: A — Eigenkonto (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt) B — Allgemeines Konto Dritter (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters für Rechnung von Kunden geführt) C — Einzelkonto eines Dritten (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters im Namen eines Kunden geführt) D — Detail-Registerkonto eines allgemeinen Kontos Dritter (Wertpapiere eines Kunden, die in einem allgemeinen Konto Dritter enthalten sind, das von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt wird) E — Gesamtkonto Dritter, außer B F — Einzelkonto eines Wertpapierinhabers, außer D oder C G — Sonstige Kontoart · D. Informationen zur Dividenden- oder Zinszahlung · Emittent Name, TIN oder, falls nicht vorhanden, LEI oder EUID, offizielle Anschrift Zentralverwahrer Identifizierung des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters ISIN-Nummer (Internationale Wertpapierkennnummer) Wertpapierkennung Art des Wertpapiers Art der Aktie, Basiswert eines Aktienzertifikats, Anleihe Anzahl der Wertpapiere, die einen Zahlungsanspruch begründen Anzahl der abgewickelten Wertpapiere Anzahl der noch abzuwickelnden Wertpapiere Art der Zahlung Bargeld Aktien (Angabe, ob sie aus einer Zuteilung von eigenen Aktien des Emittenten stammen, und ISIN-Nummer) COAF (Offizielle Kennung des Kapitalmaßnahmenereignisses) oder, falls nicht verfügbar, ausführliche Informationen zur Ausschüttung Identifikation der Maßnahme (Dividenden-/Zinsausschüttung) Relevante Daten Ex-Dividenden Tag, Bestandsstichtag, Zahlungstag Betrag der erhaltenen/zu erhaltenden Dividenden oder Zinsen und Währung Bruttobetrag, Nettobetrag Informationen zur Quellensteuer Angewandter oder anzuwendender Quellensteuersatz, einbehaltener Betrag, Betrag und Satz des Aufschlags, falls anwendbar Rechtsgrundlage des anwendbaren Quellensteuersatzes (auszufüllen, wenn die Person in Abschnitt A der zertifizierte Finanzintermediär des eingetragenen Eigentümers ist) IBAN des Verrechnungskontos IBAN des Kontos, auf das die Zahlung überwiesen wurde E. Informationen zur Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, denen der die Entlastung beantragende zertifizierte Finanzintermediär zu genügen hat · Informationen über die Haltedauer der zugrunde liegenden öffentlich gehandelten Aktien Zwei Felder: 1) für zugrunde liegende Aktien, die mehr als fünf Tage vor dem Ex-Dividenden Tag erworben wurden — Anzahl der Aktien 2) für zugrunde liegende Aktien, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Tagen vor dem Ex-Dividenden Tag erworben wurden — Anzahl der Aktien („FIFO“ — First In First Out — im Falle regulärer Handelspositionen) · Informationen zur Finanzvereinbarung Angabe, ob es Belege für eine Finanzvereinbarung im Zusammenhang mit zugrunde liegenden öffentlich gehandelten Aktien gibt, die am Ex-Dividenden Tag noch nicht abgewickelt, abgelaufen oder anderweitig beendet war Für zugrunde liegenden Aktien, die mit einer Finanzvereinbarung verbunden sind — Anzahl der Aktien Für zugrunde liegenden Aktien, die nicht mit einer Finanzvereinbarung verbunden sind — Anzahl der Aktien F. Informationen zu Transaktionen, die der Quellenmitgliedstaat gemäß Artikel 10 Absatz 2 anfordern kann · Informationen zu Transaktionen mit zugrunde liegenden Wertpapieren im Zeitraum von einem Jahr vor dem Bestandsstichtag bis einschließlich 45 Tage nach dem Bestandsstichtag Handelstage Vertragliche oder vereinbarte Abwicklungstermine Tatsächliche Abwicklungstermine Jeweilige Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Handels sind Art der Transaktion: Kauf, Verkauf, Darlehensgeschäft, Übertragung, sonstige G. Informationen zu Aktienzertifikaten, die der Quellenmitgliedstaat gemäß Artikel 10 Absatz 2 anfordern kann · Wenn es sich um eine Dividendenzahlung aus einem Aktienzertifikat handelt: Name, internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (z. B. ISIN) der Aktienzertifikate und der zugrunde liegenden Aktien Name der Bank, bei der die zugrunde liegenden Aktien hinterlegt sind Verhältnis Aktienzertifikate zu den zugrunde liegenden Aktien Anzahl der vom eingetragenen Eigentümer gehaltenen Aktienzertifikate, die zum Erhalt der Dividendenzahlung berechtigen Zahlungstag der Dividende aus einem Aktienzertifikat Gesamtzahl der ausgegebenen Aktienzertifikate zum Bestandsstichtag Gesamtzahl der zugrunde liegenden Aktien für alle ausgegebenen Aktienzertifikate zum Bestandsstichtag
Die Anhänge der Verordnung (EU) 2017/1129 werden wie folgt geändert: 1. Die Anhänge I bis Va erhalten folgende Fassung: ANHANG I DER PROSPEKT I. Zusammenfassung…
I. Zusammenfassung Unbeschadet Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 muss der EU-Folgeprospekt eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a enthalten. II.…
„ANHANG II Berichtsschema für Geldmarktstatistiken in Bezug auf unbesicherte Transaktionen TEIL 1 ART DER INSTRUMENTE 1. Die Berichtspflichtigen melden der…
„ANHANG I Berichtsschema für Geldmarktstatistiken in Bezug auf besicherte Transaktionen TEIL 1 ART DER INSTRUMENTE Die Berichtspflichtigen melden der…
In diesem Anhang werden die Melde- und Sorgfaltsvorschriften festgelegt, die von MELDENDEN FINANZINSTITUTEN angewendet werden müssen, damit die Mitgliedstaaten…
„ANHANG I MELDE- UND SORGFALTSVORSCHRIFTEN FÜR INFORMATIONEN ÜBER FINANZKONTEN In diesem Anhang werden die Melde- und Sorgfaltsvorschriften festgelegt, die von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.