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Einige bestehende Vorschriften sollten präzisiert werden. Dazu gehört die Bestimmung über die Festlegung des Schwellenwerts von 10 000 EUR im Kalenderjahr gemäß Artikel 59c der Richtlinie 2006/112/EG, bei dessen Unterschreitung die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronischen Dienstleistungen sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen durch einen in der Union ansässigen Lieferer bzw. Dienstleistungserbringer, der in nur einem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem Mitgliedstaat mehrwertsteuerpflichtig bleiben können, in dem der Steuerpflichtige, der die fraglichen Dienstleistungen erbringt, ansässig ist bzw. in dem sich die Gegenstände bei Beginn der Versendung oder Beförderung befinden. Artikel 59c der Richtlinie 2006/112/EG sollte geändert werden, um sicherzustellen, dass nur innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen, die aus dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, geliefert werden, in die Berechnung des Schwellenwerts von 10 000 EUR einbezogen werden, nicht jedoch Fernverkäufe von in einem anderen Mitgliedstaat gelagerten Gegenständen. Weitere geringfügige Änderungen sind erforderlich, um bestimmte praktische Aspekte zu klären, z. B. die Angabe einer Internetadresse.
Der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sich die Gegenstände bei Beendigung der Versendung oder Beförderung an den Erwerber befinden, kann den in Absatz 1 genannten…
Die Mitgliedstaaten können die Lieferung von Gegenständen und die Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet, die von in diesem Hoheitsgebiet ansässigen…
Die Beträge in der Mehrwertsteuererklärung sind in Euro anzugeben.Diejenigen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können vorschreiben, dass die…
In Titel V wird folgendes Kapitel eingefügt: „KAPITEL 3a Schwellenwert für Steuerpflichtige, die Lieferungen von Gegenständen gemäß Artikel 33 Buchstabe a…
Die Verwirklichung des Binnenmarkts, die Globalisierung und der technologische Wandel haben zu einer explosionsartigen Zunahme des elektronischen…
Bei der Bewertung dieser am 1. Januar 2015 eingeführten Sonderregelungen wurden einige Bereiche mit Verbesserungsbedarf ermittelt. Zunächst sollte für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.