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Mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates wird die vom Inklusiven Rahmen der OECD/G20 (im Folgenden „IR OECD/G20“) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – im Folgenden „BEPS“) am 8. Oktober 2021 erzielte Einigung umgesetzt; die Richtlinie ist eng an die Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung (Säule 2) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (im Folgenden „OECD-Mustervorschriften“) angelehnt, auf die sich der IR OECD/G20 am 14. Dezember 2021 geeinigt hat. Mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 werden eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (im Folgenden „PES“) sowie eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung (im Folgenden „SES“) eingeführt. Zudem erhalten die Mitgliedstaaten durch jene Richtlinie die Möglichkeit, ihre eigene anerkannte nationale Ergänzungssteuer (ANES) einzuführen.
Seinen Niederschlag hat dieses politische Ziel in den „Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft — Mustervorschriften…
Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand sowohl für die Steuerverwaltungen als auch für die multinationalen Unternehmensgruppen so gering wie möglich zu halten,…
Da diese Richtlinie 2022 in Kraft tritt und die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten auf spätestens 31. Dezember 2023 festgesetzt wurde, wird die…
Die gegenwärtigen politischen Prioritäten im internationalen Steuerwesen stellen darauf ab, eine Besteuerung an dem Ort der Gewinnerwirtschaftung und der…
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten das multilaterale Übereinkommen zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von…
Im Einklang mit der auf internationaler Ebene erzielten politischen Einigung sollten in den GloBE-Regeln nur diejenigen Ausschüttungssteuersysteme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.