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Es gilt zwar die allgemeine Regel, dass eine Geschäftseinheit die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG bei ihrer Steuerbehörde einreicht (im Folgenden „lokale Einreichung“), jedoch ist in der Richtlinie (EU) 2022/2523 eine Abweichung vorgesehen, der zufolge eine Geschäftseinheit nicht verpflichtet ist, eine ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG bei ihrer Steuerbehörde einzureichen, wenn eine solche ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG von der obersten Muttergesellschaft oder von der als erklärungspflichtig benannten Einheit, die in einem Steuerhoheitsgebiet gelegen ist, das mit dem Mitgliedstaat, in dem die Geschäftseinheit gelegen ist, für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR ein in Kraft befindliches anerkanntes Abkommen zwischen den zuständigen Behörden geschlossen hat, eingereicht wurde (in Folgenden „zentrale Einreichung“). Diese Richtlinie stellt ein solches anerkanntes Abkommen zwischen den zuständigen Behörden dar.
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die erklärungspflichtigen Geschäftseinheiten multinationaler Unternehmensgruppen zu…
Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung vom 28. September 2011der Mitgliedstaaten und der Kommission zu „Erläuternde Dokumente“ haben sich die…
Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung vom 28. September 2011 der Mitgliedstaaten und der Kommission zu Erläuternde Dokumente haben sich die…
Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung der Mitgliedstaaten und der Kommission vom 28. September 2011 zu erläuternden Dokumenten haben sich die…
Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung vom 28. September 2011 der Mitgliedstaaten und der Kommission zu Erläuternden Dokumente haben sich die…
Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung vom 28. September 2011 der Mitgliedstaaten und der Kommission zu Erläuternden Dokumente haben sich die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.