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Der Mitgliedstaat der obersten Muttergesellschaft der multinationalen Unternehmensgruppe sollte die vollständige ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG erhalten. Dem umsetzenden Mitgliedstaat, sollte der allgemeine Abschnitt der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG zugehen, sofern in seinem Steuerhoheitsgebiet eine Geschäftseinheit der multinationalen Unternehmensgruppe gelegen ist. Dem ANES-Mitgliedstaat, in dem Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe gelegen sind, sollten die einschlägigen Teile des allgemeinen Abschnitts der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG zugehen, wenngleich ANES-Mitgliedstaaten keinerlei Informationen in Bezug auf die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG im Wege des automatischen Informationsaustauschs übermitteln sollten.
Erhält ein Mitgliedstaat von der obersten Muttergesellschaft oder der als erklärungspflichtig benannten Einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe mit…
Die obersten Muttergesellschaften der multinationalen Unternehmensgruppe oder großen inländischen Gruppe mit mehreren Muttergesellschaften müssen die…
Um den Informationsaustausch in Bezug auf Joint Ventures und die Gleichbehandlung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten in seltenen Fällen, in denen…
Ist die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe in einem Drittstaat oder -gebiet gelegen, der bzw. das keine anerkannte PES…
den ALLGEMEINEN ABSCHNITT der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG an den UMSETZENDEN MITGLIEDSTAAT, in dem die oberste Muttergesellschaft oder die Geschäftseinheiten der…
Ist das oberste Mutterunternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe in einem Mitgliedstaat gelegen, der die Option nach Absatz 1 des vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.