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Erhält ein Mitgliedstaat von der obersten Muttergesellschaft oder der als erklärungspflichtig benannten Einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe mit zentraler Einreichung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 eine ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG, so sollte dieser Mitgliedstaat den anderen umsetzenden Mitgliedstaaten bzw. Mitgliedstaaten nur mit anerkannter nationaler Ergänzungssteuer (ANES-Mitgliedstaaten) spätestens drei Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist oder – im Falle des Eingangs einer ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG nach Ablauf der Einreichungsfrist – spätestens drei Monate nach deren Eingang im Einklang mit dem vom IR OECD/G20 gebilligten Verteilungsansatz die einschlägigen spezifischen Abschnitte der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG übermitteln. Für das erste BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR sollte die Frist für die Übermittlung dieser einschlägigen spezifischen Abschnitte der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG auf sechs Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist verlängert werden. Um etwaigen Verzögerungen im neuen Austauschsystem Rechnung zu tragen, erfolgt außerdem der erste Austausch in jedem Fall (d. h. für das erste und das nächste BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR) frühestens am 1. Dezember 2026.
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats übermittelt die gemäß Absatz 2 erhaltene ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG, und diese Übermittlung erfolgt bis spätestens…
Der Mitgliedstaat der obersten Muttergesellschaft der multinationalen Unternehmensgruppe sollte die vollständige ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG erhalten. Dem…
Folgender Artikel wird eingefügt: Format der Erklärung und Informationsaustausch in Bezug auf ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN gemäß Artikel 44 der Richtlinie (EU)…
Nach der Richtlinie (EU) 2022/2523 können Mitgliedstaaten, in denen nicht mehr als zwölf oberste Muttergesellschaften von Gruppen, die in den Anwendungsbereich…
Die in den Absätzen 5 und 6 genannte Ergänzungssteuer-Erklärung sowie alle einschlägigen Mitteilungen sind spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des…
Unbeschadet des Artikels 44 Absatz 7 sind die Ergänzungssteuer-Erklärung und die in Artikel 44 genannten Mitteilungen spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.