Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines kommunalen Mandatsträgers als unvereinbar mit anderen Ämtern ansehen, sollten die Mitgliedstaaten den Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften auf in anderen Mitgliedstaaten wahrgenommene gleichwertige Ämter ausdehnen können.