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In der Arbeitsunterlage ihrer Dienststellen vom 28. Juni 2022 zur Evaluierung der Richtlinie 2012/29/EU ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass, obwohl mit der Richtlinie 2012/29/EU im Großen und Ganzen der erwartete Nutzen erzielt und eine Verbesserung der Opferrechte erreicht wurde, dennoch weiterhin spezifische Probleme im Zusammenhang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Opferrechten fortbestehen. Zu den ermittelten Mängeln zählt auch, dass das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Zugang zu Unterstützung und Schutz entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Opfer, auf Teilnahme am Strafverfahren oder auf eine Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens nur unzureichend wahrgenommen werden kann. Mit dieser Überarbeitung der Richtlinie 2012/29/EU sollen die im Rahmen der genannten Evaluierung und zahlreicher Konsultationen ermittelten Mängel angegangen werden.
Unbeschadet der Richtlinie 2012/29/EU treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um die einschlägigen Rechte nach geltendem Recht auf die Opfer…
Mit der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den…
Trotz der erheblichen Verbesserungen, die seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2012/29/EU erzielt wurden, zeigt sich, dass die Opfer nach wie vor häufig keine…
Die Erhebung korrekter und kohärenter Daten und die zeitnahe Veröffentlichung der erhobenen Daten und Statistiken sind von grundlegender Bedeutung, damit in der…
Damit Opfer von Straftaten angemessene Informationen, angemessene Unterstützung und angemessenen Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können,…
Die in der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verankerten Rechte der Opfer, einschließlich des Rechts auf Information, sollten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.