RICHTLINIE (EU) 2026/1472 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 zur Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates
Zu den Maßnahmen, die es Opfern und ihren Familienangehörigen ermöglichen, den Kontakt mit dem Täter zu vermeiden, kann auch die Verfügbarkeit mobiler Bildschirme in Gerichtssälen gehören.
Erwägungsgrund 28 32026L1472
Erwägungsgrund 28 32026L1472Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen