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Nach Artikel 29b Absatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU dürfen in den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung keine Angaben festgelegt werden, die Unternehmen verpflichten würden, Informationen von kleinen und mittleren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette einzuholen, die über die Informationen hinausgehen, die gemäß den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, anzugeben sind. Da diese Richtlinie kleine und mittlere Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, von der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausnimmt, und im Bestreben, den Meldeaufwand für Unternehmen in der Wertschöpfungskette, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, zu verringern, sollten die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung keine Offenlegungen verlangen, die es erfordern würden, bei Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit durchschnittlich nicht mehr als 1 000 Beschäftigten während des Geschäftsjahres Informationen einzuholen, die über die Informationen hinausgehen, die gemäß den freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen offenzulegen sind, die nicht zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeit verpflichtet sind.
Absatz 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „In den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird berücksichtigt, dass es für Unternehmen nicht…
Gemäß Artikel 19a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU müssen Unternehmen Informationen zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und zu ihrer Wertschöpfungskette…
Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass kleine und mittlere Unternehmen, deren Wertpapiere…
Artikel 29c Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU ermächtigt die Kommission, begrenzte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anzunehmen, in denen die…
Gemäß Artikel 19a Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU müssen große Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen - mit Ausnahme von Kleinstunternehmen -…
In Artikel 19a Absatz 1 und Artikel 29a Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU wird nicht spezifiziert, ob die Informationen, über die Bericht zu erstatten ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.