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Um sicherzustellen, dass Unternehmen Zugang zu praktischen Informationen über die Anwendung der in der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten verbindlichen und freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben, und um den Aufwand für die Anwendung dieser Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern, sollte die Kommission ein spezielles Online-Portal zur Verfügung stellen. Dieses spezielle Online-Portal sollte Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, unter anderem einschlägige Vorlagen, in Bezug auf diese Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten. Das spezielle Online-Portal sollte mit Online-Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, sofern vorhanden, vernetzt sein, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, einschließlich einschlägiger…
Folgendes Kapitel wird eingefügt: „KAPITEL 6C Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, der sich aus der Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt, die für Unternehmen…
Kein bestehender Standard und kein bestehendes Rahmenwerk entspricht den Bedürfnissen der Union im Hinblick auf eine Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die nach…
Die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen sowie den Leitlinien…
Damit die freiwillig anwendbaren Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin mit den für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.