Art. 29e 32013L0034
Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, einschließlich einschlägiger Vorlagen, in Bezug auf den in der vorliegenden Richtlinie genannten verbindlichen und freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten können. Das Portal wird, sofern verfügbar, mit Online-Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten vernetzt, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.