Erwägungsgrund 7 32008L0030RICHTLINIE 2008/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32022L0890RICHTLINIE (EU) 2022/890 DES RATES vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Verlängerung des Anwendungszeitraums der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32012L0026RICHTLINIE 2012/26/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG hinsichtlich der Pharmakovigilanz (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2001/83/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32015L1127RICHTLINIE (EU) 2015/1127 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/98/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 6 32008L0033RICHTLINIE 2008/33/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2000/53/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32012L0004RICHTLINIE 2012/4/EU DER KOMMISSION vom 22. Februar 2012 zur Änderung der Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.