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Eines der Ziele der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf Messgeräte zu gewährleisten. Gemäß Artikel 6 der genannten Richtlinie müssen Messgeräte, die in den Geltungsbereich der genannten Richtlinie fallen, die in Anhang I und den entsprechenden gerätespezifischen Anhängen festgelegten wesentlichen Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen.
Produkte, die auch Maschinen im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind, müssen —…
Ein Messgerät muss die in Anhang I und dem entsprechenden gerätespezifischen Anhang festgelegten wesentlichen Anforderungen erfüllen. Falls dies für die…
Der Geltungsbereich und die damit verbundenen von der Richtlinie 2014/32/EU abgedeckten wesentlichen Anforderungen wurden in der Richtlinie 2004/22/EG des…
Die relevanten Produktparameter sollten mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden gemessen werden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik…
Ein Ziel der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.…
Ein neuer Anhang der Richtlinie 2014/32/EU sollte eingefügt werden, um der Notwendigkeit harmonisierter wesentlicher Anforderungen in Bezug auf Messanlagen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.