Art. 6 32024L1785RICHTLINIE (EU) 2024/1785 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32011L0026RICHTLINIE 2011/26/EU DER KOMMISSION vom 3. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Diethofencarb und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32006L0015RICHTLINIE 2006/15/EG DER KOMMISSION vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0090RICHTLINIE 2010/90/EU DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Pyridaben und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32011L0027RICHTLINIE 2011/27/EU DER KOMMISSION vom 4. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Oryzalin und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0087RICHTLINIE 2010/87/EU DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Fenbuconazol und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.