Erwägungsgrund 4 32026L0706Anhang I der Richtlinie 2014/32/EU sollte geändert werden, um der Einführung intelligenter Gas- und Elektrizitätszähler und der neuen Messgeräte in den neuen…
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a 32019R1242VERORDNUNG (EU) 2019/1242 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
die in Teil A und Teil B festgelegten Datenanforderungen zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts, der erforderlichen Anpassungen auf der Grundlage der…
Erwägungsgrund 7 32024R1355VERORDNUNG (EU) 2024/1355 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzovindiflupyr, Chlorantraniliprol, Emamectin, Quinclorac, Spiromesifen und Triflumuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32014L0085RICHTLINIE 2014/85/EU DER KOMMISSION vom 1. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher geändert werden, um Anhang III an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
Erwägungsgrund 5 32009L0004RICHTLINIE 2009/4/EG DER KOMMISSION vom 23. Januar 2009 über Gegenmaßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung der Manipulation von Fahrtenschreiberaufzeichnungen und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2006/22/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32024R0345VERORDNUNG (EU) 2024/345 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Desmedipham, Etridiazol, Flurtamon, Profoxydim, Difenacoum und Kaliumpermanganat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten daher entsprechend geändert werden.