Erwägungsgrund 16 32004L0054
Um sicherzustellen, dass die Tunnelmanager die Anforderungen dieser Richtlinie ordnungsgemäß erfüllen, sollten die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Behörden auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene benennen, die dafür Sorge zu tragen haben, dass alle Aspekte der Tunnelsicherheit beachtet werden.