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Ein neuer Anhang der Richtlinie 2014/32/EU sollte eingefügt werden, um der Notwendigkeit harmonisierter wesentlicher Anforderungen in Bezug auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge Rechnung zu tragen, und zwar unabhängig davon, für welche Verwendung sie bestimmt sind, wobei gewährleistet werden muss, dass für bestehende Ladesäulen keine Nachrüstungspflichten auferlegt werden.
Die zunehmende Verwendung von komprimierten Gasen wie Wasserstoff und Erdgas erfordert die Einfügung eines neuen Anhangs über Messanlagen für Druckgaszapfsäulen…
Anhang I der Richtlinie 2014/32/EU sollte geändert werden, um der Einführung intelligenter Gas- und Elektrizitätszähler und der neuen Messgeräte in den neuen…
Eines der Ziele der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick…
Die Richtlinie 2014/53/EU sollte auch geändert werden, um Anforderungen an die Lieferung bestimmter Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile…
Der Geltungsbereich und die damit verbundenen von der Richtlinie 2014/32/EU abgedeckten wesentlichen Anforderungen wurden in der Richtlinie 2004/22/EG des…
Damit sichergestellt ist, dass die nationalen Marktüberwachungsbehörden über die verfahrenstechnischen Mittel verfügen, um die Einhaltung der neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.