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Insolvenzverfahren stellen die geordnete Abwicklung oder Restrukturierung von Gesellschaften oder Unternehmern, die sich in einer finanziellen und wirtschaftlichen Notlage befinden, sicher. Im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen sind diese Verfahren, einschließlich der einschlägigen Schutzvorkehrungen für die genaue Bewertung des Werts der Vermögenswerte dieser Gesellschaften und Unternehmer, von entscheidender Bedeutung, da sie den endgültigen Verwertungswert dieser Investitionen bestimmen. Die in der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates anerkannten großen Unterschiede im materiellen Insolvenzrecht haben dazu beigetragen, die Rechtsunsicherheit und Unvorhersehbarkeit des Ausgangs von Insolvenzverfahren zu erhöhen. Die in der Union bestehenden großen Unterschiede beim Verwertungswert und bei der Zeit, die benötigt wird, um ein Insolvenzverfahren abzuschließen, haben für die Kreditgeber und Anleger in grenzübergreifenden Fällen innerhalb des Binnenmarkts nachteilige Auswirkungen auf die Vorhersehbarkeit der Kosten. Durch diese Unterschiede bei den Vorschriften der Mitgliedstaaten wird die Attraktivität grenzübergreifender Investitionen gemindert, wodurch Hindernisse geschaffen werden und der grenzüberschreitende Kapitalverkehr in der Union sowie von und nach Drittländern beeinträchtigt wird. Daher könnte die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Änderungen der Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten erforderlich machen.
Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren führen zu ungleichen Bedingungen beim Zugang zu…
Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates befasst sich mit Fragen der Zuständigkeit, der Anerkennung und Vollstreckung, des…
Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten bei den Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren schlagen sich in Mehrkosten für Anleger nieder, wenn sie…
Derzeit sind die Verfahren für die Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf Unionsebene nicht harmonisiert. Vielmehr bestehen im…
Diese Verordnung erkennt die Tatsache an, dass aufgrund der großen Unterschiede im materiellen Recht ein einziges Insolvenzverfahren mit universaler Geltung für…
Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen Unterschiede in der Bandbreite der Verfahren, die Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten zur Verfügung stehen, um ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.