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Die Bestimmungen dieser Richtlinie über den automatischen Übergang von Verträgen an den Käufer berühren weder das Recht der Gegenpartei auf Beendigung des Vertrags gemäß seiner Bestimmungen noch das Recht der Gegenpartei, gemäß dem anwendbaren Vertragsrecht Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Pflicht des Schuldners im Falle einer nicht erfolgten oder einer mangelhaften Erfüllung ordnungsgemäß erfüllt wird, etwa das Recht der Gegenpartei, eine Kaution oder Sicherungsrechte zu verlangen, oder das Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Leistung vor oder nach dem Übergang.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf den Käufer des Unternehmens des Schuldners oder eines Teils davon die noch zu erfüllenden Verträge übergehen, die…
Ist auf den Vertrag das Recht eines Mitgliedstaats anwendbar, so können Verbraucher auf die Rechte, die ihnen mit den einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung…
Die Mitgliedstaaten hindern die Parteien eines Kreditvertrags nicht daran, sich ausdrücklich darauf zu einigen, dass die Rückgabe oder Übertragung der unter…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Kreditkäufer bei dem Kauf von Ansprüchen eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder dem Kauf des…
Diese Richtlinie sollte nationales Recht unberührt lassen, soweit die betreffenden Angelegenheiten nicht durch diese Richtlinie geregelt sind, insbesondere die…
Da der Verkäufer dem Verbraucher gegenüber für Vertragswidrigkeiten der Waren haftet, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder eines Dritten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.