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In der gesamten Union muss für einen einheitlichen Einlegerschutz gesorgt werden; ein solcher Schutz lässt sich jedoch nicht vollständig durch Regelungen herstellen, die zur Bewertung der Gleichwertigkeit des Einlegerschutzes in Drittländern angewandt werden. Aus diesem Grund sollten sich in der Union errichtete Zweigstellen eines Kreditinstituts, das seinen Sitz in einem Drittland hat, einem Einlagensicherungssystem in dem Mitgliedstaat anschließen, in dem sie ihre Tätigkeit der Entgegennahme von Einlagen ausüben. Diese Anforderung würde auch die Kohärenz mit den Richtlinien 2013/36/EU und 2014/59/EU gewährleisten, die darauf abzielen, einen robusteren Aufsichts- und Abwicklungsrahmen für Gruppen aus Drittländern einzuführen, die Bankdienstleistungen in der Union erbringen. Umgekehrt sollte vermieden werden, dass Einlagensicherungssysteme den wirtschaftlichen und finanziellen Risiken von Drittländern ausgesetzt sind. Einlagen von Kreditinstituten der Union in Zweigstellen in Drittländern sollten daher nicht geschützt werden, es sei denn, die Mitgliedstaaten beschließen, dass Einlagen in diesen Zweigstellen gedeckt werden müssen.
Folgender Artikel wird eingefügt: Angeschlossene Kreditinstitute, die Zweigstellen in einem Drittland errichtet haben Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass…
Diese Richtlinie sieht grundsätzlich vor, dass alle Kreditinstitute einem Einlagensicherungssystem beitreten müssen. Ein Mitgliedstaat, der Zweigstellen eines…
Die Mitgliedstaaten prüfen, ob die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Zweigstellen eines Kreditinstituts, das seinen Sitz außerhalb der Union hat, über…
Ein Einlagensicherungssystem in einem Mitgliedstaat, in dem ein Kreditinstitut Zweigstellen errichtet hat, sollte die Einleger im Namen des…
Im Falle der Schließung eines zahlungsunfähigen Kreditinstituts müssen die Einleger der Zweigstellen, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen belegen…
Einlagensicherungssysteme schützen auch die Einleger von Zweigstellen, die von Kreditinstituten, die ihre Mitglieder sind, in anderen Mitgliedstaaten errichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.