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Anhang VIII der Richtlinie 2000/60/EG wird wie folgt geändert: 1. Die Nummern 11 und 12 werden gestrichen. 2. Folgende Nummer wird angefügt: „13. Mikroorganismen, Gene oder genetisches Material, die das Vorhandensein von gegen Antibiotika resistenten Mikroorganismen anzeigen, insbesondere human- und nutztierpathogene Mikroorganismen.“ ·
Anhang II Nummer 8 wird gestrichen.
Anhang VIII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang II der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG wird jeweils gestrichen.
Die Richtlinie 2002/60/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) die Normen und Diagnosemethoden der einzelnen…
Artikel 9 Absatz 5 und Anhang VIII Abschnitt II der Richtlinie 2002/3/EG werden gestrichen.
In Anhang II werden die Nummern 1, 1.1, 1.2 und 1.3 gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.