§ 21 Abs. 2 Nr. 1 RohmilchGütVUntersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
für die Untersuchungsstelle und
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 RohmilchGütVUntersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
im Rahmen des Artikels 50 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 in der Fassung vom 19. Dezember 2022…
§ 3 Abs. 1 Nr. 11 RohmilchGütVBegriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
Güteprüfung: die Probenahme, der Transport der Probe zur Untersuchungsstelle, die Güteuntersuchung sowie die Mittelwertbildung;
§ 1 RohmilchGütVZweck
Zur Förderung der Güte von Rohmilch regelt diese Verordnung die Güteprüfung der Rohmilch und die Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch gemäß dem Ergebnis…
§ 25 Abs. 3 RohmilchGütVAnderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
Wird ein anderweitiges Gütemerkmal Bestandteil der Güteprüfung, sind die Bestimmungen dieser Verordnung über die Güteprüfung sinngemäß anzuwenden.