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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 115,65 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Rothenberg“ (L 6308-304) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkungen Eisen und Sötern. Es handelt sich weitgehend um ein Waldgebiet im Bereich von Rothenberg und Dankenberg nördlich des Söterbaches zwischen Eisen und Obersötern.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte[2], die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in einer Detailkarte 1:2.000 mit Flurstücknummern und Randsignatur, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung ist, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Gemeinde Nohfelden. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In der Detailkarte wird der Lebensraum der lokalen Population der Art Haselhuhn nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.