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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung, der Art A 104 Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Schutzzweck ist zudem die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- oder Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter. Maßgeblich für die Unterschutzstellung sind zudem die Eigenart und die kulturhistorische Bedeutung der Landschaft.