§ 15 Abs. 1 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Vizepräsident führen den Vorsitz in ihrem Senat. Sie werden von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter…
§ 132 Abs. 6 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Die Mitglieder und die Vertreter werden durch das Präsidium für ein Geschäftsjahr bestellt. Dies gilt auch für das Mitglied eines anderen Senats nach Absatz 5…
§ 11 Abs. 6 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Die Mitglieder und die Vertreter werden durch das Präsidium für ein Geschäftsjahr bestellt. Das gilt auch für das Mitglied eines anderen Senats nach Absatz 5…
§ 39 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
In den Kammern führen, soweit sie ihnen angehören, der Präsident und der Vizepräsident, im Übrigen das jeweils dienstälteste, bei gleichem Dienstalter das…
§ 8 Abs. 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz im Verfassungsgerichtshof und führt die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofes. Deren oder dessen ständige…