RückBRTransparenzV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 RückBRTransparenzVInkrafttretenVerordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz § 9Schlussformel Diese Verordnung tritt an dem Tag nach der Verkündung in Kraft. § 9Schlussformel