Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975
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Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Art 8 RV/UVAbkPOLG
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