Eingangsformel URüVVerordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen
Auf Grund des § 6 Abs. 9 des Vermögensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1991 (BGBl. I S. 957) verordnet der Bundesminister der Justiz im…
§ 5 RVermVGGesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Die endgültige Auseinandersetzung über die unter die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 fallenden Eigentums- und sonstigen Vermögensrechte sowie die Regelung der…
§ 1 Abs. 1 RVermGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Eigentum und sonstige Vermögensrechte, die dem Deutschen Reich am oder nach dem 8. Mai 1945 zustanden, sind Vermögen des Bundes. Das gleiche gilt für…
§ 2 RVermGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Vermögensrechte des Deutschen Reichs (§ 1), die am 8. Mai 1945 überwiegend und nicht nur vorübergehend für einen Sachbereich einer Verwaltungsaufgabe bestimmt…