BVerfG, 2 BvR 2429/18Stattgebender Kammerbeschluss v. 2019-01-23 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - Zu den Anforderungen an die Verhandlungsdichte bei fortdauernder Untersuchungshaft sowie an die Rechtfertigung einer unzureichenden Termindichte - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 2570/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-12-20 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert - unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 328/18Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren v. 2018-12-19 · § 14 Abs 1 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
BVerfG, 2 BvR 2257/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-12-05 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-12-05 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden - Gegenstandswertfestsetzung