BVerfG, 1 BvR 1717/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-29 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Grundrechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch gerichtliche Verweigerung einer Geldentschädigung wegen insgesamt unrechtmäßiger polizeilicher Ingewahrsamnahme - hier: unzureichende Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung selber - verfehlte Annahme anderweitiger Genugtuung - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 3487/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-29 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei Äußerung wahrer Tatsachen über Geschäftsgebaren einer konkreten Person im Bewertungsbereich von Internet-Portalen - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliches Unterlassungsurteil - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2732/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-29 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch verfehlte strafgerichtliche Einordnung einer Äußerung als Tatsache anstatt als Werturteil - hier: Grundrechtsverletzung durch Strafurteil wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bei Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Spanner" - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 3388/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-28 · § 14 Abs 1 RVG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen ist ("non liquet") - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilrechtliches Unterlassungsurteil bzgl einer nicht erweislich wahren Äußerung ohne weitere Abwägung - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 873/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-16 · § 14 Abs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilverfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Revisionszulassung trotz ungeklärter Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung - hier: Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 BGB-InfoV aF bei Abweichungen der erteilten Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehen von der Musterbelehrung gem Anlage 2 BGB-InfoV aF