BVerfG, 1 BvR 2783/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-05-15 · § 37 Abs 2 S 2 RVG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1, S 3 GießenuaUniKlinErG HE 2005 (siehe BVerfGE 128, 157) - Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro
BVerfG, 1 BvR 1786/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-05-15 · § 37 Abs 2 S 2 RVG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1, S 3 GießenuaUniKlinErG HE 2005 (siehe BVerfGE 128, 157) - Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro
BVerfG, 1 BvR 3071/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-04-17 · § 37 Abs 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Parteivorbringen in Zivilprozess - hier: Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten gegen Zahlungsanspruch auf Zahnarzthonorar - uneinheitliche obergerichtliche Rspr - besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung bei bewusstem Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags
BVerfG, 2 BvR 2537/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-03-08 · § 37 Abs 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 1 BvR 206/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-03-08 · § 37 Abs 2 S 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung auf Jugendamt - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerdeverfahren) bzw 4000 Euro (eA-Verfahren)