§ 23 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die…
§ 133 GNotKGGesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die…
§ 70a GKGGerichtskostengesetz
Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die…
§ 62a FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die…
Art. 8 Abs. 8 5. RBGGesetz Nr. 1383 zur Vereinheitlichung und Bereinigung landesrechtlicher Vorschriften (5. RBG) Vom 5. Februar 1997
Der Wortlaut der durch Artikel 2 bis 7 geänderten Rechtsvorschriften kann durch die jeweils zuständigen Ministerien in der vom In-Kraft-Treten des Gesetzes an…