§ 20 Abs. 1 ThUGGesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung erhält der Rechtsanwalt Gebühren in entsprechender…
§ 7 Abs. 1 ThUGGesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
Das Gericht hat dem Betroffenen zur Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen. § 78c…
§ 1 Abs. 1 RVGGeltungsbereich
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz. Dies gilt auch für…
§ 1 SThUZVollzGGesetz Nr. 1743 zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz und über den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Saarland (Saarländisches Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz - SThUZVollzG) Vom 13. April 2011
Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeiten und den Vollzug von Therapieunterbringungen nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter…
§ 19 ThUGGesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung werden keine Gerichtskosten erhoben.