Anlage I Kap VIII G II Nr. 1 Buchst. b EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Die Aufsichtsbehörde erläßt eine vorläufige Satzung und stellt im Namen und für Rechnung der Krankenkasse den Geschäftsführer ein. Die Einstellung erfolgt…
§ 149 Abs. 2 SGB 5Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Bei Betriebskrankenkassen, deren Satzung keine Regelung nach § 144 Absatz 2 Satz 1 enthält, kann der Arbeitgeber auf seine Kosten die für die Führung der…
§ 8 Abs. 3 SächsVAGSächsisches Versicherungsaufsichtsgesetz
Die Versicherungsaufsichtsbehörde kann einen Beauftragten bestellen, der alle oder einzelne Aufgaben des Versorgungswerkes auf deren Kosten wahrnimmt, wenn die…
Art. 44 Abs. 2 Buchst. b 32019R1149übt abweichend von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe k und bis zur Annahme eines Beschlusses im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 der Interimsexekutivdirektor die…
§ 37 Abs. 1 SGB 4Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
Solange und soweit die Wahl zu Selbstverwaltungsorganen nicht zustande kommt oder Selbstverwaltungsorgane sich weigern, ihre Geschäfte zu führen, werden sie auf…