Art 4 Abs. 1 AuslStreitkrNotWGGesetz zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SVAbkINGGesetz zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 SVAbkPOLGGesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 8 Abs. 1 RV/UVAbkPOLGGesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SVAbkCHNGGesetz zu dem Abkommen vom 12. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.