Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 1780 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Saar-Nied-Gau“ (L 6605-303) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Gemarkungen Biringen, Diersdorf, Fürweiler, Gerlfangen, Großhemmersdorf, Oberesch, Siersdorf und in der Stadt Merzig, Gemarkungen Mondorf und Silwingen.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2000 mit Flurstücknummern und Randsignatur, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Stadt Merzig und der Gemeinde Rehlingen-Siersburg. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.