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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 betreffend L 03.03.09 in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 betreffend L 03.03.11 in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet L 6605 - 303