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Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. 1967 S. 153), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 617) wird geändert, so dass das Flurstück 1429/107 in Flur 2 der Gemarkung Orscholz entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte teilweise aus dem Schutzgebiet ausgegliedert wird. Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an der vorhandenen Promenade, welche zwischen Cloef-Atrium und Cloef-Aussichtspunkt verläuft, sowie der Flurgrenze zwischen Flur 2 und Flur 3.