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Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Saarschleife und Leukbachtal im Kreis Merzig-Wadern vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. S. 153) wird geändert, so dass Teilflächen der Flurstücke 30/1, Flur 4, und 230/60, Flur 2, Gemarkung Saarhölzbach, in dem in der Anlage zur Verordnung dargestellten Bereich nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L1.00.16 sind.