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Die auszugliedernde Fläche mit einer Größe von ca. 0,44 ha liegt im nördlichen Bereich des Landschaftsschutzgebietes, am Außenufer der Saar und umfasst das ehemals als Gastronomiebetrieb sowie als Campingplatz genutzte Grundstück „Haus Becker“ sowie den überbauten und freizeitlich genutzten Bereich eines sich daran anschließenden Wohnhauses. Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Saarschleifenlodge“ der Gemeinde Mettlach, innerhalb dessen in diesem Bereich eine Nutzung und Neubebauung mit Ferienwohnungen und Häusern, mittels Festsetzung als „Sondergebiet Ferienhausgebiet“, ermöglicht werden soll. Das beantragte Ausgliederungsverfahren wurde seitens der zuständigen Behörde zum Anlass genommen, die Schutzgebietskulisse auch an die langjährig bestehende Bebauung anzupassen. Andere geschützte Bereiche von Natur und Landschaft sind nicht betroffen. Die naturschutzfachlichen Belange sind innerhalb des laufenden Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.