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Die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland“ vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Mai 2017 (Amtsbl. I S. 530), wird geändert, so dass folgende Flurstücke in der Gemarkung Britten aus dem Landschaftsschutzgebiet „Wald von Saarschleife über Mettlach bis Steinberg und Lösterwald östlich Wadrill“ (L 1.00.01), entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte, jeweils teilweise aus dem Schutzgebiet ausgegliedert werden: Flur 3: 950 und 1127; Flur 7: 63 und 381/7 Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an den im Bebauungsplan Nr. 03.12 „Straßgarten“ der Gemeinde Losheim am See dargestellten Grenzen des Allgemeinen Wohngebietes 1. Die nördliche sowie südliche Grenze bilden zukünftig die bestehenden Gehölzstreifen.