SaatEinfMeldV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 SaatEinfMeldVInkrafttretenVerordnung über die Meldung und Vorführung von Saatgut bei der Einfuhr § 4Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1975 in Kraft. § 4Schlußformel