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Behelfssaatgut muss bei Arten mit einer Sommerform und einer Winterform sowie bei Arten, bei denen die Gestattung des Inverkehrbringens von Saatgut auf bestimmte andere Formen beschränkt ist, formecht sein.
Behelfssaatgut: Saatgut, das artecht ist und den festgesetzten Anforderungen entspricht;
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß Saatgut anderer als der in Absatz (1) genannten Gattungen und Arten von Futterpflanzen nur in den Verkehr gebracht werden…
Zur Behebung von vorübergehend in der Gemeinschaft auftretenden und in anderer Weise nicht zu beseitigenden Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Basissaatgut,…
Zur Behebung von vorübergehend auftretenden und in anderer Weise nicht zu beseitigenden Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Basissaatgut oder zertifiziertem…
Zur Behebung von vorübergehend auftretenden und in anderer Weise nicht zu beseitigenden Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Basissaatgut oder Zertifiziertem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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