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In dem Bescheid über den Antrag auf Anerkennung sind anzugeben:
der Name des Antragstellers,
der Name des Vermehrers,
die Art und die Sortenbezeichnung,
die Größe und Bezeichnung der Vermehrungsfläche,
das Erntejahr,
das angegebene Nettogewicht der Partie, aus der die Probe für die Beschaffenheitsprüfung entnommen worden ist,
im Falle des § 12 Abs. 1 Satz 3 das Tausendkorngewicht,
im Falle der Anerkennung die Kategorie und die Anerkennungsnummer,
die Entscheidung über den Antrag nach § 4 Absatz 8.
Die Anerkennungsnummer setzt sich aus den Buchstaben „DE”, dem von der Anerkennungsstelle genutzten Länderkennzeichen (Kennzeichen der Anerkennungsstelle), der Angabe der letzten Ziffer der Jahreszahl der Anerkennung, einem Gedankenstrich sowie einer mehrstelligen, von der Anerkennungsstelle festgesetzten Zahl zusammen.
Die Anerkennungsstelle benachrichtigt den Vermehrer von der Erteilung des Bescheides.
Erfüllt Saatgut, dessen Anerkennung als Basissaatgut beantragt worden ist, nicht die Anforderungen für Basissaatgut, so wird es auf Antrag als Zertifiziertes Saatgut anerkannt, wenn es aus anerkanntem Vorstufensaatgut erwachsen ist und die Anforderungen für Zertifiziertes Saatgut erfüllt. Dies gilt nicht für Sorten, deren Pflanzen durch Kreuzung bestimmter Erbkomponenten erzeugt werden.
Für die Entscheidung über den Antrag nach Absatz 1 Nummer 9 berücksichtigt die zuständige Anerkennungsstelle die im Juli 2013 mit Kapitel 2.5.4.1 Buchstaben c und d in Verbindung mit Kapitel 2.5.4.2 in die Internationalen Vorschriften für die Prüfung von Saatgut der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung Ausgabe 2013 aufgenommenen Bedingungen für die Beprobung und Prüfung der Heterogenität großer Saatgutpartien von Gräsern.
Das Bundessortenamt stellt auf Antrag fest, ob die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen, und erteilt dem Antragsteller hierüber einen Bescheid.
anerkanntem Saatgut - außer in Kleinpackungen - die Anerkennungsnummer,
Die Anerkennungsstelle kann mit Wirkung für die Anerkennung von Saatgut einer Sorte, auch einen Feldbestand, aus dem das Saatgut gewonnen werden soll, sowie die…
Saatgut wird anerkannt, wenn Die Anerkennung als Standardpflanzgut setzt ferner voraus, dass das Inverkehrbringen von Standardpflanzgut der jeweiligen Rebsorte…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß Saatgut von Futterpflanzen, das — unmittelbar von Basissaatgut oder Zertifiziertem Saatgut stammt, das entweder in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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