Anlage 3 SaatV(zu § 6 Satz 2, § 12 Abs. 3, § 20 Abs. 2, §§ 23, 26 Abs. 3 Satz 2) Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 372 - 384; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 8 Abs. 1 PflKartV 1986Pflanzkartoffelverordnung
Die Anforderungen an den Feldbestand ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.
§ 23 SaatVAnforderungen an die Beschaffenheit
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SaatGSaatgutverkehrsgesetz
die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes, insbesondere in Bezug auf Reinheit, Keimfähigkeit und Gesundheitszustand,
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
der Feldbestand der Vermehrungsfläche, auf der das Saatgut erwachsen ist, den festgesetzten Anforderungen entspricht;