SaatV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 23 SaatVAnforderungen an die BeschaffenheitVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten · Abschnitt 4 § 22§ 24 Leichte Sprache BarrierefreiDie Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3.