§ 20a Abs. 3 Nr. 2 SaatVBesondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
den nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Maßnahmen.
§ 6b Abs. 2 Nr. 2 AGOZVVerordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten
Die Bestände müssen die Anforderungen zur Verhütung des Auftretens von RNQPs auf Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial, außer Samen, nach Anhang V Teil…
§ 6a Abs. 3 Nr. 2 SaatVBesondere Anforderungen bei landwirtschaftlichen Arten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
den nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Maßnahmen.
§ 4 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a AGOZVVerordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten
RNQPs, die aufgeführt sind im Anhang der Richtlinie 93/61/EWG der Kommission vom 2. Juli 1993 zur Aufstellung der Tabelle mit den Anforderungen an…
Art. 24 Nr. 3 31966L0402Das Saatgut ist praktisch frei von Schädlingen, die den Gebrauchswert und die Qualität des Saatguts herabsetzen. Das Saatgut steht außerdem im Einklang mit den…